Remisangebot nach dreimaliger Stellungswiederholung oder 50-Züge-Regel:
Geändert wurde Artikel 9.4. Bisher verlor ein Spieler das Recht, dreimalige Stellungswiederholung oder nach der 50-Züge-Regel zu reklamieren, sobald er einen Zug machte, also die gezogene Figur auf dem Zielfeld losließ. Nunmehr genügt es für den Verlust des Reklamationsrechts, dass er eine Figur berührt.
Bisher galt bei dem Reklamationsvorgang nach Art. 9.5 , dass der reklamierende
Spieler die Uhr anhalten musste. Nunmehr wurde klargestellt, dass der Spieler die Uhr anhalten darf (aber nicht muss). Das gleiche gilt auch für die Reklamation nach Art. 10.2.
(Endspurtphase, weniger als 2 Minuten auf der Uhr)
Bei unberechtigter
Remisreklamation (Zugwiederholung oder 50-Züge-Regel) sind nunmehr dem Gegner 3
Minuten Zeit gut zu schreiben, die Bedenkzeit des Reklamierenden wird aber nicht reduziert.
Die berühmt-berüchtigte "Handy-Regel" wurde überarbeitet: Sie findet sich jetzt in Art. 12.3 b).
Sie besagt, dass ein Handy nun zwar mit in den Turniersaal mitgenommen werden
darf, aber vollkommen ausgeschaltet sein muss. Hierfür gibt es keine
Sonderregeln vom Wettkampfleiter. Ein Handy (oder ein anderes elektronischen
Kommunikationsmittel), welches ein Geräusch, egal aus welchem Grund und
wie laut verursacht, führt automatisch zum Verlust. Der Schiedsrichter hat dabei
absolut keinen Handlungsspielraum. Ganz wichtig ist, dass das Ergebnis des
Gegners nicht mehr - wie bisher - vom Schiedsrichter bestimmt wird. Dieser hat, wenn
er nicht gerade nur noch einen blanken König besitzt, immer gewonnen.
(etliche Textpassagen sind entnommen und gekürzt den Regelfragen von Klaus Deventer beim DSB)
Ich möchte die Wettkampfleiter aber noch auf ein paar Dinge hinweisen, die
mir teilweise in den letzten Jahren aufgefallen sind:
Die Sanktionsmöglichkeiten des Wettkampfleiters sind:
a) Verwarnung
b) Verlängerung der Restbedenkzeit des Gegners
c) Verkürzung der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers
d) Verlust der Partie
Man muss also nicht gleich mit der Keule des Verlustes der Partie drohen und
man sollte auch nicht aus der daraus resultierenden Angst gar nichts machen. Der
Wettkampfleiter sollte, wenn sinnvoll, mit a) anfangen und sich aber auch nicht scheuen mit d)
aufzuhören. Natürlich immer nach der Schwere der zu sanktionierenden Entscheidung.
Das sollte selbstverständlich auch gegen wen auch immer gelten, auch ggf. gegen seine eigenen Mannschaftsmitglieder!
In zwei Fällen sind mir hierbei eklatante Fehlgriffe von Wettkampfleitern in
der Vergangenheit aufgefallen:
1. Bei der Notationspflicht von einem Spieler, der andere
Spieler in Zeitnot musste nicht mitschreiben, und
2. bei der eh etwas merkwürdigen Regel, zwingende
Notation nach dem Zug.