Bereits
eingereichter Antrag:
Antrag 1: (eingebracht vom Vorstand des Schachbezirks) Ergänzung der SATZUNG, § 14, Absatz 5Bisher: Die Einladung zu einer ordentlichen
Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu
erfolgen. Aus der Einladung muss … Neu: Die Einladung zu einer ordentlichen
Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu
erfolgen. Sie ist auf der Webseite des Bezirks (www.sbrn.de)
zu veröffentlichen. Aus der Einladung muss … Begründung: Das Amtsgericht Koblenz, bei dem der Bezirk in das Vereinsregister eingetragen werden soll, verlangt, dass die Veröffentlichung der Einladung in der Satzung festgelegt wird. |